Meine Vision ist es, meinen Kunden in Leipzig und Umgebung eine moderne, flexible und transparente betriebsärztliche Betreuung aus einer Hand zu ermöglichen, den Mitarbeitern die bestmögliche Versorgung zu bieten und somit nachhaltig zur Gesundheit und Sicherheit aller Beschäftigten beizutragen.
Kommen Sie gern auf mich zu und wir vereinbaren ein unverbindliches Beratungsgespräch.
Ich übernehme gern die arbeitsmedizinische Betreuung für Ihr Unternehmen. Als Facharzt stehe ich Ihnen als kompetenter Ansprechpartner persönlich zur Verfügung. Aus meiner Erfahrung wünschen sich viele Unternehmen einen beständigen Ansprechpartner.
Der deutsche Staat ist für die Gesetzgebung und Überwachung von Arbeitsschutz zuständig. Die Aufgaben eines Betriebsarztes bestehen aus den folgenden Aufgaben:
Die Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften, Unfallkassen, Sozialversicherung für Landwirtschaft) nehmen gegenüber den Unternehmen eine Aufsichtsfunktion wahr.
In der Unfallverhütungsvorschrift DGUV V2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ der Deutschen Unfallversicherung werden die Bestimmungen des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) konkretisiert. Seit 2011 sind hier alle Vorschriften zur Grund- und betriebsspezifischen Betreuung der Arbeitsmediziner / Betriebsärzte nachzulesen.
Beide Säulen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Deutschland stellen die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten in den Mittelpunkt.
Motivierte und gesunde Mitarbeiter sind der Schlüssel zum Erfolg ihres Unternehmens. Dafür nehme ich Gefährdungsbeurteilungen vor und Sie unterstütze bei der optimalen Arbeitsplatzgestaltung. In Form von Vorträgen, Workshops oder Gesundheitstagen welche ich auf Ihr Unternehmen zuschneide, berate ich Sie im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements.
Eine Beurteilung zu den Gegebenheiten vor Ort lässt sich vom Schreibtisch oft kaum zuverlässig erstellen. Es gehört als mobiler Betriebsarzt zu meinem Konzept, dass ich bei Ihnen im Unternehmen vor Ort bin.
Arbeitsmedizin ist ein Fachgebiet der Medizin, welches präventivmedizinische Wechselbeziehungen zwischen Arbeit und Beruf sowie Gesundheit und Krankheit beschreibt. Somit stellt sie das wissenschaftliche Fundament für menschengerechte Ausgestaltung einer Tätigkeit dar.
Beratung von Arbeitgeber und Arbeitnehmern in allen Fragen des medizinischen Arbeitsschutzes. Unterstützung bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung) Untersuchung und arbeitsmedizinische Beurteilung der Arbeitnehmer, Erfassung und Auswertung der Untersuchungsergebnisse.
In der Arbeitsmedizin/Betriebsmedizin stehen Prävention, Gesundheitsberatung und die Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefährdung im Mittelpunkt. Ziel ist der Erhalt und die Förderung der Erwerbsfähigkeit.
Obwohl natürlich auch der Betriebsarzt der ärztlichen Schweigepflicht unterliegt, schreibt der Gesetzgeber vor, dass ein solches Dilemma erst gar nicht entstehen darf. Aus dem Grund darf der Betriebsarzt keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausschreiben. Krankschreiben dürfen nur Kassenärzte.
Erste Adresse, wenn’s um arbeitsbedingte Erkrankungen oder Beschwerden geht, ist der Betriebsarzt. Er ist aber auch Ansprechpartner für Beschwerden, die nicht berufsbedingt sind.
Betriebsärzte können lediglich dem Arbeitgeber mitteilen, ob ein bestimmter Arbeitsplatz infrage kommt oder nicht – ohne die Erlaubnis des Mitarbeiters dürfen sie gegenüber dem Arbeitgeber aber nicht erklären, warum das so ist
Die Kosten für die arbeitsmedizinische Vorsorge sind vom Unternehmer bzw. der Unternehmerin zu tragen.
Die Pflichtvorsorge ist Tätigkeitsvoraussetzung. Die Angebotsvorsorge muss vom Arbeitgeber selbst angeboten werden. Für Beschäftigte ist die Angebotsvorsorge freiwillig. Eine Ablehnung hat keine negativen Konsequenzen.