Lärm und Gehörvorsorge: G20-Untersuchung

Sind Ihre Mitarbeiter in Lärmbereichen tätig, ist grundsätzlich die Gefahr einer Gehörschädigung gegeben. Im Rahmen der G20-Untersuchung „Lärm“ werden Schädigungen des Gehörs durch Lärm frühzeitig erkannt.

Die G 20-Untersuchung dient der Früherkennung von Ohr- und Gehörschäden aller Art. Diese arbeitsmedizinische Untersuchung wird allerdings nur bei Beschäftigten durchgeführt, deren Hörvermögen erhalten ist.

Ist die G20-Untersuchung eine Pflichtvorsorge?

Die meisten G-Untersuchungen sind klar spezifiziert. Das gilt aber nicht für die G 20-Untersuchung, denn sie wird sowohl im Rahmen einer Angebots- als auch einer Pflichtvorsorge durchgeführt. Beide Untersuchungsarten bestehen aus mehreren und in beiden Fällen gleichen Untersuchungsstufen (Untersuchungsprogramm): Lärm I, Lärm II und Lärm III.

Hauterkrankungen G24 Untersuchung

Insbesondere bei Feuchtarbeit und im Umgang mit chemischen und biologischen Arbeitsstoffen können Hauterkrankungen auftreten. Die G24-Untersuchung dient dem Schutz von Arbeitnehmern, die durch ihre Tätigkeit einem erhöhten Risiko für Hauterkrankungen ausgesetzt sind.

Wer braucht eine G24-Untersuchung?

Die G 24 ist besonders relevant für

  • Friseure
  • Bäcker, Konditoren
  • Gärtner
  • Köche
  • Ärzte
  • Maler
  • Reinigungskräfte
  • Zahntechniker

Bei diesen Berufsgruppen treten aufgrund des dauernden Umgangs mit Wasser und unterschiedlichsten chemisch oder biologischen Arbeitsstoffen Hauterkrankungen öfter auf als in anderen Berufen.

Ist die G 24 Untersuchung eine Pflichtvorsorge?

Es ist nicht klar spezifiziert, ob die G 24 Untersuchung eine Pflicht- oder Angebotsvorsorge ist. Als Arbeitgeber müssen die Vorsorge anbieten, wenn mehr als zwei Stunden Feuchtarbeit am Tag durchgeführt werden.

Kommen Sie gern auf mich zu. Ich berate Sie gern, ob Sie die G 24 als Pflicht- oder Angebotsvorsorge durchgeführt werden muss.

Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten – G 25 Untersuchung

Mit der G 25 Untersuchung soll Unfall- und Gesundheitsgefahren bei Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten vermieden werden. Das Personal ist dauerhaft optischen und akustischen Reizen ausgesetzt. Diese Informationen und Signale müssen schnell und fehlerfrei erfasst und die richtige Handlung ausgeführt werden.

An die Seh- und Hörorgane werden dabei besondere Anforderungen gestellt. Beide Organsysteme müssen entsprechend der Anforderungen funktionieren. Durch eine zielgerichtete Beratung im Rahmen der G 25 Untersuchung können Ihre Mitarbeiter präventiv unterstützt werden.

Der Bewegungsmangel durch eine sitzende Tätigkeit kann ebenfalls eine Belastung darstellen. Eine Folge kann Übergewicht und bei besonders unergonomischen Arbeitsplätzen Muskelverspannungen im Schulter-Nacken-Bereich sein.

Ist die G 25 Untersuchung eine Pflicht?

Die G 25 Untersuchung ist eine Eignungsuntersuchung. Ob eine Pflicht vorliegt, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Ein entscheidender Faktor ist, ob der Arbeitgeber diese Untersuchung von seinen Mitarbeitern verlangt. Als Betriebsmediziner kann ich Ihnen diese Frage daher nicht vollständig beantworten.

Die Bescheinigung der G 25 Untersuchung enthält keinerlei medizinische Daten. Neben den persönlichen Daten enthält sie lediglich den arbeitsmedizinischen Hinweis auf eine Eignung für Fahr- Steuer und Überwachungstätigkeiten.

Vorsorgeuntersuchung bei Bildschirmarbeit – G 37 Untersuchung

Bildschirmarbeit belastet die Augen und die Körperhaltung. Die Vorsorgeuntersuchung G 37 erkennt und verhindert gesundheitliche Schäden frühzeitig.

Bei Mitarbeitern, die regelmäßig am Bildschirm arbeiten, sollte besonders auf die Gesundheit der Augen geachtet werden. Zusätzlich kann eine falsche Sitzhaltung zu Rücken- oder Nackenschmerzen führen. Mit der G 37 Untersuchung können Sie Ihren Mitarbeitern eine Vorsorge anbieten, die sowohl das Sehvermögen untersucht, als auch die Gegebenheiten am Bildschirmarbeitsplatz untersucht. Gesundheitlichen Schäden kann somit vorgebeugt werden.

Ist die G 37 Untersuchung eine Pflichtuntersuchung?

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet Ihren Mitarbeitern, welche den Großteil ihrer Arbeitszeit an einem Bildschirmarbeitsplatz verbringen, die G 37 Untersuchung regelmäßig anzubieten. Es handelt sich um eine sogenannte Angebotsuntersuchung gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Es gibt folgende Fristen, innerhalb der die Vorsorge angeboten werden muss, und zwar unabhängig vom Alter Ihrer Mitarbeiter:

  • Erstuntersuchung: innerhalb von 3 Monaten vor Aufnahme der Tätigkeit
  • Zweite Vorsorge: spätestens nach 12 Monaten nach der Erstuntersuchung
  • Danach: spätestens alle 3 Jahre

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