
Insbesondere bei Feuchtarbeit und im Umgang mit chemischen und biologischen Arbeitsstoffen können Hauterkrankungen auftreten. Die G24-Untersuchung dient dem Schutz von Arbeitnehmern, die durch ihre Tätigkeit einem erhöhten Risiko für Hauterkrankungen ausgesetzt sind. Von Feuchtarbeit spricht man, wenn während der Arbeitszeit überwiegend mit flüssigkeitsdichten Handschuhen gearbeitet werden muss oder die Hände mehrmals täglich intensiv gewaschen werden müssen.
Für welche Berufsgruppen ist die G24-Vorsorge besonders wichtig?
Die G 24 ist besonders relevant für
- Friseure
- Bäcker, Konditoren
- Gärtner
- Köche
- Ärzte
- Maler
- Reinigungskräfte
- Zahntechniker
Bei diesen Berufsgruppen treten aufgrund des dauernden Umgangs mit Wasser und unterschiedlichsten chemisch oder biologischen Arbeitsstoffen Hauterkrankungen öfter auf als in anderen Berufen.
Handelt es sich um eine freiwillige oder obligatorische Vorsorge?
Es handelt sich sowohl um eine Angebots- als auch um eine Pflichtvorsorge. Wenn Beschäftigte regelmäßig mehr als zwei Stunden täglich Feuchtarbeit verrichten, muss der Arbeitgeber ihnen eine Angebotsvorsorge anbieten. Dabei hat der Arbeitgeber zu prüfen, ob die Kriterien für Feuchtarbeit nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 401 vorliegen. Danach sind Feuchtarbeit Tätigkeiten, bei denen die Beschäftigten während eines erheblichen Teils ihrer Arbeitszeit,
- regelmäßig mehr als zwei Stunden täglich, Arbeiten mit den Händen im feuchten Milieu verrichten oder
- häufig oder intensiv ihre Hände reinigen müssen oder
- über einen entsprechenden Zeitraum Schutzhandschuhe mit Okklusionswirkung (Wärme- und Feuchtigkeitsstau) tragen. Die flüssigkeitsdichte Wirkung von Schutzhandschuhen verhindert die Abgabe von Schweiß nach außen, so dass die Haut mit zunehmender Tragedauer aufquillt und ihre Barrierewirkung nachlässt. Diese vorgeschädigte Haut erleichtert das Eindringen von Reizstoffen, potentiell allergenen Substanzen oder Infektionserregern.
Eine Angebotsvorsorge ist auch anzubieten, wenn die Beschäftigten mit Stoffen wie N-Nitrosodiethanolamin (NDELA), N-Nitrosomorpholin (NMOR) sowie bioverfügbaren Kobaltverbindungen umgehen.
Die Pflichtvorsorge muss durchgeführt werden, wenn Feuchtarbeit regelmäßig vier Stunden und mehr pro Tag durchgeführt wird, wenn eine Exposition gegenüber Isocyanaten besteht, wenn mit Epoxidharzen gearbeitet wird, sowie wenn bei der Arbeit Handschuhe aus Naturkautschuklatex mit mehr als 30 Mikrogramm Protein pro Gramm Handschuhmaterial getragen werden müssen. Kommt der Arbeitnehmer bei seiner Tätigkeit mit Stoffen wie Beryllium, Nickel, Benzoapyren oder Blei in Berührung, ist ebenfalls eine Pflichtvorsorge durchzuführen.

Wie läuft die G 24-Untersuchung ab?
Die allgemeine Erstuntersuchung besteht aus einer allgemeinen Anamnese, einer Arbeitsanamnese und einer Analyse der Beschwerden des Arbeitnehmers. Im Rahmen der Arbeitsanamnese konzentriert sich der Betriebsarzt vor allem auf die Verträglichkeit hautbelastender Tätigkeiten und berufsbedingte Hauterkrankungen.
Bei der Nachuntersuchung der allgemeinen Untersuchung beurteilt und dokumentiert der Betriebsarzt insbesondere die im Betrieb des Beschäftigten tatsächlich eingesetzten präventiven Hautschutzmaßnahmen – vor allem persönliche Schutzausrüstungen, Hautschutzmittel sowie Desinfektions- und Hautreinigungsmittel – hinsichtlich ihrer Verträglichkeit, Akzeptanz und Handhabbarkeit.
Spezielle Untersuchungen werden vom Betriebsarzt durchgeführt, um exponierte Hautareale vor allem im Hinblick auf Hauttrockenheit, Hyperhidrose und Ekzemherde zu untersuchen. In unklaren Fällen werden weitere körperliche und klinische Untersuchungen sowie gezielte dermatologische Diagnoseverfahren durchgeführt.
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