Arbeitsmedizinische Betreuung gemäß Arbeitssicherheitsgesetz ASIG
Im Arbeitsalltag sind ihre Mitarbeiter und Kollegen oft physischen und psychischen Gefährdungen ausgesetzt. Ungünstige Arbeitsabläufe können die Leistungsfähigkeit und Motivation senken. Mit einer umfassenden Arbeitsmedizinischen Betreuung und Beratung können Sie nachhaltig die Gesundheit und Sicherheit ihrer Beschäftigten.
Ihr Unternehmen betreue ich individuell und kompetent nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) entsprechend der Art und Größe.

Gesunde Arbeitsplätze durch arbeitsmedizinische Betreuung
Durch die arbeitsmedizinische Betreuung erfüllen Sie ihre Fürsorgepflicht als Arbeitgeber. Arbeitsbedingte Erkrankungen können rechtzeitig erkannt und potenzielle Gefährdungen verhindert werden. Dadurch beugen Sie Berufskrankheiten vor und können durch Präventionsmaßnahmen Ausfallzeiten senken.
Ihre Mitarbeiter sind zufrieden und motiviert, die Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens steigt.
Umfang und Bereiche der arbeitsmedizinischen Betreuung
Entsprechend der Größe und Branche Ihres Unternehmens unterstütze ich Sie bei der arbeitsmedizinischen Betreuung. Nach Vertragsabschluss vereinbaren wir regelmäßige Betreuungszeiten und legen jährliche Inhalte der Beratung fest. Sie erhalten eine standardisierte Dokumentation.
- Regelmäßige Betriebsbegehungen
- Beratung des Arbeitgebers in allen Fragen zur Arbeits-Hygiene, arbeitsmedizinischen Rechtsfragen, Wiedereingliederung, Arbeitspsychologie, Ergonomie
- Teilnahme an der Arbeitsschutzausschußsitzung (ASA)
- Analyse der Arbeitsplatzverhältnisse
- Untersuchung nach ASiG
- Motivation zum gesundheitsgerechten Verhalten am Arbeitsplatz
- Beratung zur Suchtprävention
- Pandemieberatung
Was ist das Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG)?
Das Arbeitssicherheitsgesetzt enthält die wesentlichen Regelungen über die betriebliche Arbeitsschutzorganisation. Es handelt sich eher weniger um ein Gesetz mit Regelungen zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit, sondern viel mehr um ein Organisationsgesetz. Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist das Arbeitssicherheitsgesetz gleichermaßen wichtig, da die Sicherheit am Arbeitsplatz ab oberster Stelle stehen sollte.
In der Unfallverhütungsvorschrift DGUV V2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ der Deutschen Unfallversicherung werden die Bestimmungen des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) konkretisiert. Seit 2011 sind hier alle Vorschriften zur Grund- und betriebsspezifischen Betreuung der Arbeitsmediziner / Betriebsärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit nachzulesen.