Der Arbeits- und Gesundheitsschutz ist in Deutschland auf der Grundlage der Europäischen Arbeitschutzrichtlinien seit 1996 im Arbeitsschutzgesetz (ArbschG) geregelt.
Die Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften, Unfallkassen, Sozialversicherung für Landwirtschaft) nehmen gegenüber den Unternehmen eine Aufsichtsfunktion wahr, insbesondere bezüglich der Einhaltung der von ihnen erlassenen Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BG-Vorschriften) früher Unfallverhütungsvorschriften (UVV) genannt.

Untersuchung nach speziellen berufsgenossenschaftlichen Bestimmung
Für Ihr Unternehmen übernehme ich Untersuchungen nach speziellen Berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen, wie die G20, G24, G25 oder G37. Hier erfahren Sie mehr.

Vorsorgeuntersuchungen nach Biostoffverordnung (G 42 Untersuchung)
Die G 42 Untersuchung wird gemäß der Biostoffverordnung (BioStoffV) bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen einschließlich gentechnischer Arbeiten mit humanpathologischen Organismen durchgeführt. Hier erfahren Sie mehr.

Untersuchung nach Fahrerlaubnis-Verordnung
Taxi-, Bus- und LKW-Fahrer tragen eine sehr hohe Verantwortung und müssen jeden Tag volle Konzentration beweisen. Für die Erteilung eines Führerscheins zur Personenbeförderung oder für Berufskraftfahrer sind, je nach Klasse, ärztliche Untersuchungen und medizinische Tauglichkeitstests in Bezug zu körperlicher und psychomentaler Leistungsfähigkeit erforderlich. Hier erfahren Sie mehr.

Untersuchung nach Jugendarbeitsschutzgesetz und Mutterschaftsschutzgesetz
In der Arbeitswelt gilt es Jugendliche und werdende Mütter besonders zu schützen. Der Gesetzgeber legt daher besonderen Wert auf den Schutz.
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