Taxi-, Bus- und LKW-Fahrer tragen eine sehr hohe Verantwortung und müssen jeden Tag volle Konzentration beweisen. Für die Erteilung eines Führerscheins zur Personenbeförderung oder für Berufskraftfahrer sind, je nach Klasse, ärztliche Untersuchungen und medizinische Tauglichkeitstests in Bezug zu körperlicher und psychomentaler Leistungsfähigkeit erforderlich.

Untersuchung nach Fahrerlaubnis-Verordnung

In der Fahrerlaubnisverordnung vom 01.01.1999 sind je nach Klasse detaillierte Mindestanforderungen an die gesundheitliche Eignung des Fahrerlaubnisbewerber und -inhaber festgeschrieben. Es ist das Ziel, durch regelmäßige ärztliche Untersuchungen, Krankheiten zu erkennen, welche mit der sicheren Beherrschung von Fahrzeugen nicht vereinbar sind.

  • Ärztliche Untersuchungen vor Ersterteilung bzw. Verlängerung zur Überwachung der gesundheitlichen Eignung.
  • Besondere Anforderungen (z.B. Konzentrations- u. Reaktionstest) für Busfahrer und andere Fahrgastbeförderer.
  • Die ärztlichen Untersuchungen sind, lt. Anlage 6 Nr. 2.1 FEV, durch einen Facharzt für Arbeitsmedizin oder einen Arzt mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin durchzuführen.

Taxi- und Busfahrer (Führerscheinklasse D, DE) benötigen alle 5 Jahre:

  • Anamnese
  • Ärztliche Befundung, Dokumentation
  • Ärztliche Untersuchung mit Bescheinigung nach Anlage 5.1 FEV
  • Untersuchung des Sehvermögens mit Bescheinigung nach Anlage 6.2 FEV
  • Konzentrations- und Reaktionstest nach Anlage 5.2 FEV (dieser wird bei Busfahrern mit FK D ab dem 47. Lebensjahr und bei Taxifahrern (FzF) ab dem 57. Lebensjahr obligatorisch)
  • Gesichtsfeldprüfung (Perimetrie)

LKW-Fahrer (Führerscheinklasse C, CE) Benötigen alle 5 Jahre bzw. als Ersterwerber und ab dem 47. Lebensjahr:

  • Anamnese
  • Ärztliche Befundung, Dokumentation
  • Ärztliche Untersuchung mit Bescheinigung nach Anlage 5.1 FEV
  • Untersuchung des Sehvermögens mit Bescheinigung nach Anlage 6.2 FEV
  • Gesichtsfeldprüfung (Perimetrie)
  • Ergeben sich bei der Untersuchung Hinweise auf schwerwiegende Erkrankungen, die in den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung detailliert aufgeführt sind, wie z.B. Diabetes, Epilepsie, Bluthochdruck, Herzerkrankungen, Suchterkrankungen…, muss die Fahreignung durch eine weitergehende fachärztliche Untersuchung beurteilt werden.

PKW- und Motorradfahrer (Führerscheinlassen B, BE, C1 und C1 E):

  • Sehtestbescheinigung nach § 12 (Anlage 6.1 u. 6.2 FEV)

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