Mit meinem Angebot für arbeitsmedizinische Vorsorge als qualifizierter Betriebsmediziner unterstütze ich Sie in allen Bereichen des Gesundheitsschutzes. Als Experte für betrieblichen Arbeitsschutz biete ich Ihnen und Ihren Mitarbeiter individuelle Full-Service-Leistungen unkompliziert an.
- Vorsorgen nach ArbMedVV
- Für jede Branche und Tätigkeit
- In Leipzig und Umgebung
Um die Gesundheit der Beschäftigten vor den verschiedenen Gefährdungen bei der Arbeit zu schützen und die Arbeitssicherheit zu gewährleisten, müssen arbeitsmedizinische Vorsorgemaßnahmen getroffen werden. Neben Gefährdungen durch biologische oder chemische Gefahrstoffe oder Strahlen können in Betrieben auch andere Unfallgefahren bestehen. Im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge werden die Beschäftigten über mögliche Gesundheitsgefahren und damit zusammenhängende Fragen informiert und beraten. Dabei spielt auch die Prävention eine wichtige Rolle, damit es erst gar nicht zu einem Unfall kommt. Alle Maßnahmen tragen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und damit zur Verbesserung des Arbeitsschutzes bei.
Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge
In der Arbeitsmedizin wird zwischen Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge unterschieden:
Pflichtvorsorge
Die Pflichtvorsorge geht vom Unternehmer aus und ist Voraussetzung dafür, dass die Arbeit überhaupt ausgeübt werden darf. Sie erfolgt vor Aufnahme der Tätigkeit und wird in regelmäßigen Abständen wiederholt.
Angebotsvorsorge
Die Angebotsvorsorge wird dem Arbeitnehmer individuell vom Unternehmer angeboten. Sie ist freiwillig und nicht obligatorisch. Die Angebotsvorsorge muss regelmäßig angeboten werden, auch wenn sie nicht angenommen wird. Treten Erkrankungen im Betrieb auf, ist der Unternehmer verpflichtet zu reagieren und eine Angebotsvorsorge anzubieten. Die Vorsorgetermine werden vom Betriebsarzt festgelegt.
Wunschvorsorge
Die Wunschvorsorge geht vom Arbeitnehmer aus, der ein Recht auf arbeitsmedizinische Beratung hat. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer darüber informieren. Die Wunschvorsorge kann z.B. in Anspruch genommen werden, wenn Beschäftigte psychischen Belastungen ausgesetzt sind, Fragen haben und Hilfe benötigen.
Erfahren Sie mehr über die arbeitsmedizinischen Vorsorge
- Bildschirmarbeitsplätze (ehemals G37-Untersuchung)
- Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeit (ehemals G25-Untersuchung)
- Hautgefährdende Tätigkeit/ Feuchtarbeit (ehemals G24-Untersuchung)
- Krebserzeugende und erbgutverändernde Gefahrstoffe (ehemals G40-Untersuchung)
- Lärm – Arbeitsmedizinische Vorsorge (ehemals G20- Untersuchung)
- Vorsorgeuntersuchungen nach Biostoffverordnung (ehemals G 42 Untersuchung)

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