Die Eignungsuntersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (früher G25-Untersuchung) ist eine der am häufigsten durchgeführten arbeitsmedizinischen Untersuchungen. Sie ist keine Pflicht- oder Angebotsuntersuchung. Die Untersuchung dient vielmehr dazu, die Eignung der Beschäftigten für bestimmte Tätigkeiten festzustellen und damit den Arbeitsschutz im Betrieb zu verbessern. Sie wird in der Regel vom Betriebsarzt durchgeführt.
Durch die Eignungsuntersuchung sollen Unfall- und Gesundheitsgefahren frühzeitig erkannt und vermieden werden. Beschäftigte, die Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten ausüben, sind ständig optischen und akustischen Belastungen ausgesetzt. Dies kann sich insbesondere auf das Seh- und Hörvermögen auswirken, aber auch zu anderen körperlichen Beschwerden, wie z. B. Übergewicht durch überwiegend sitzende Tätigkeit ohne ausreichende Bewegung, oder zu psychischen Belastungen führen. Die arbeitsmedizinische Vorsorge kann die Beschäftigten dabei unterstützen, Probleme präventiv zu erkennen und Maßnahmen zu ergreifen.
Für welche Berufsgruppen ist diese Vorsorge (ehemals G25-Untersuchung) wichtig?
Die arbeitsmedizinische Vorsorge bezieht sich auf Tätigkeiten des Fahrens, Steuerns und Überwachens. Darunter versteht man einerseits das Fahren von Kraftfahrzeugen, Schienenfahrzeugen oder Flurförderzeugen, aber auch das Steuern von Regalbediengeräten. Andererseits sind es auch Überwachungstätigkeiten in Leitständen, die diese Vorsorge notwendig machen. Die Berufsgenossenschaft empfiehlt den Unternehmen, die Vorsorge für alle Beschäftigten der Branche durchzuführen, mit Ausnahme der Beschäftigten, die besonders langsame oder einfache Fahrzeuge bedienen.
Ist die Vorsorge für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten Pflicht?
Diese Vorsorge ist eine Eignungsuntersuchung und dient der Arbeitssicherheit und dem Arbeitsschutz im Betrieb. Die Verpflichtung zur Durchführung liegt beim Arbeitgeber. Sie enthält keine medizinischen Daten und ist getrennt von der arbeitsmedizinischen Vorsorge zu sehen. Die Bescheinigung über die erfolgreich durchgeführte Vorsorge wird dem Beschäftigten ausgehändigt, der wiederum entscheidet, ob das Ergebnis an den Arbeitgeber weitergegeben wird. Die Bescheinigung enthält neben den persönlichen Daten eine arbeitsmedizinische Stellungnahme, ob der Arbeitnehmer für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten geeignet ist. Ziel der Vorsorge ist die Klärung der Frage, ob von dem Beschäftigten eine Gefahr für andere Beschäftigte und für Betriebseinrichtungen ausgehen kann.
Ablauf der Vorsorge
Die Dauer der Vorsorgeuntersuchung (ehemals G25) hängt von der körperlichen Verfassung der betreffenden Person ab. In der Regel dauert sie 15 bis 30 Minuten. Sie wird von mir als Betriebsarzt durchgeführt. Sie unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.
Zunächst wird eine Anamnese erhoben. Dem Arbeitnehmer werden Fragen zu seinem Gesundheitszustand und seiner Krankheitsgeschichte gestellt. Die Fragen beziehen sich auf die auszuübende Tätigkeit und den Arbeitsplatz. Es folgen medizinische Untersuchungen. Im Mittelpunkt stehen das Herz-Kreislauf-System, der Stoffwechsel und alle anderen Organe. Anhand von Urinproben wird festgestellt, ob Erkrankungen oder Störungen vorliegen, die sich negativ auf die Ausübung der Tätigkeit auswirken könnten. Da die Tätigkeit häufig im Sitzen ausgeübt wird, wird der gesamte Bewegungsapparat untersucht, insbesondere der Rücken und die Wirbelsäule. Außerdem gibt es einen Seh- und Hörtest. Schlechtes Sehen oder Hören stellt eine ernsthafte Gefahr für die Ausübung der Tätigkeit dar, da das Unfallrisiko steigt.
Je nach Beruf können noch weitere Untersuchungen (z.B. EKG) durchgeführt werden. Abschließend findet ein Gespräch mit dem Betriebsarzt statt, bei dem der Arbeitnehmer weitere Informationen erhält.
Durchführung der Vorsorge im Überblick:
- Anamnese (tätigkeitsbezogen)
- Untersuchung (tätigkeitsbezogen, insbesondere Herz-Kreislaufsystem, Stoffwechsel)
- Sehtest
- Perimetrie (Gesichtsfeld) bei jeder Erstuntersuchung und ab dem vollendeten 40. Lebensjahr, mindestens bei jeder zweiten Untersuchung
- Ev. Noctumetrie (Dämmerungssehen)
- Hörtest
- Urin (fakultativ)
- Bei Bedarf weitere Untersuchungen, wie beispielsweise EKG, Ergometrie, Labor usw.
Nachsorge-Fristen:
Die Vorsorge für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (frühere G25-Untersuchung) ist maximal 3 Jahre gültig. Diese Frist kann jedoch verkürzt werden, da verschiedene Faktoren (Alter, Vorerkrankungen usw.) eine frühere arbeitsmedizinische Vorsorge erforderlich machen. Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist wichtig, um Gefahren und Risiken für die Gesundheit und den Arbeitsablauf im Betrieb zu vermeiden. Die Fristen werden vom Arbeitsmediziner festgelegt.
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